Stromausschreibungen durch die KWL


Seit 1998 führt die KWL erfolgreich Strombündelausschreibungen für niedersächsische Kommunen und Verbände durch. Teilnahmemöglichkeit besteht für alle Kommunen und kommunalen Betriebe/Gesellschaften/Verbände in Niedersachsen.

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Ausgeschrieben wird der von den Abnahmestellen der Teilnehmer benötigte Strom im Lieferzeitraum und die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. Der Lieferzeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Angebotspreise sind Festpreise für die gesamte Laufzeit des Stromliefervertrages. Die übrigen Preisbestandteile (Netznutzung, Messung) bestimmen sich während des Lieferzeitraumes für die jeweilige Abnahmestelle nach den jeweils aktuellen veröffentlichten und von der Bundesnetzagentur genehmigten diesbezüglichen Tarifen des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) in dessen Netzgebiet die jeweilige Abnahmestelle liegt. Steuern und Abgaben bestimmen sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

In die Ausschreibungen können die Kommunen und Verbände den Bezug ihrer SLP-Abnahmestellen (Standard Lastprofil Abnahmestellen = kleinere, nicht leistungsgemessene Abnahmestellen, i.d.R. mit einem Verbrauch bis 100.000 kWh/a; früher Tarifabnahmestellen; vgl. § 12 Stromnetzzugangs VO) und die RLM-Abnahmestellen (Abnahmestellen mit einem großen Bezugsbedarf i.d.R. mit einem Verbrauch über 100.000 kWh/a und eingebauter registrierender Leistungsmessung; früher Sondervertragabnahmestellen) zur Ausschreibung bringen. Weiterhin kann auch der Strombezug für die Straßenbeleuchtung und Lichtzeichenanlagen zur Ausschreibung gebracht werden.

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Die Abnahmestellen der Teilnehmer werden in Regionallose unterteilt. Die einzelnen Losgrößen sollen dabei i.d.R. nicht mehr als 30 -50 GWh betragen. Auf Wunsch werden für Teilnehmer Einzellose innerhalb der Bündelausschreibung gebildet.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

Auf Wunsch führt die KWL auch Stromeinzelausschreibungen für Kommunen und Verbände durch. In diesen Einzelausschreibungen kann auf einzelne Wünsche des Teilnehmers (z.B. andere Laufzeiten, Anforderungen an den Ökostrom, Anforderungen an die Rechnungsstellung, individueller Zeitplan) eingegangen werden.

Die vergaberechtliche Prüfung findet sowohl bei den Bündelausschreibungen als auch bei den Einzelausschreibungen durch das Rechnungsprüfungsamt Sehnde statt.