Die Europäische Union passt ihre Vergabeschwellenwerte turnusmäßig alle zwei Jahre an. Ziel dieser Aktualisierung ist es, Wechselkursschwankungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auszugleichen und europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
Zum 1. Januar 2026 treten die neuen Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren in Kraft. Sie gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren und beziehen sich auf den geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV.
Schwellenwerte für EU-weite Vergaben (ab 01.01.2026)
- Bauaufträge: 5.404.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro
- Konzessionen: 5.404.000 Euro
Sektorenrichtlinie sowie Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
(Richtlinien 2014/25/EU und 2009/81/EG)
- Bauleistungen: 5.404.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen: 432.000 Euro
Diese angepassten Schwellenwerte sind maßgeblich für die Wahl des Vergabeverfahrens und die Pflicht zur Durchführung europaweiter Ausschreibungen. Auftraggeber sollten die neuen Werte frühzeitig in ihre Vergabestrategie einbeziehen.

