OTTO Office Rahmenvereinbarungfür Kommunen

Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH hat mit der Firma OTTO Office GmbH & Co KG, Fabriciusstraße 105a, 22177 Hamburg, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gegenstand ist die Lieferung des OTTO Office-Sortiments an kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände) und deren Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten und Unternehmen (die kommunale Beteiligung muss über 50 % liegen wie z.B. Stadt-/Gemeindewerke, Wasser- und Abwasserbetriebe pp.).

10 % Kommunalrabattauf das Sortiment beiOTTO Office

Die berechtigten Kommunen und sonstigen berechtigten kommunalen Unternehmen erhalten mit jeder Bestellung einen Sofortrabatt in Höhe von 10 % des Nettowarenwertes der Bestellung. Bei Retouren und sonstigen Gutschriften erfolgt eine anteilige Belastung des für den retournierten oder gutgeschriebenen Auftrag gewährten Rabattes. Überschreitet der jährliche Nettoumsatz (Nettowarenwert minus Nettogutschriften minus Nettoretouren) 2.000 Euro, gibt es einen weiteren Bonus in Höhe von 2 %, bezogen auf den jährlichen Nettoumsatz. Der Bonus wird als Gutschrift auf das jeweilige Kundenkonto gewährt. Maßgeblich für den Zusatzbonus von 2 % ist der zum 31.12. des jeweiligen Jahres erzielte Nettoumsatz.

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Das Verfahren

Die Sonderkonditionen dieser Rahmenvereinbarung finden bei Bestellungen erst dann Anwendung, wenn die Autorisierung seitens der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) erfolgt ist und OTTO Office das Kundenkonto des Mitgliedes für die Konditionen frei geschaltet hat. Zur Autorisation schicken Sie bitte das beigefügte Formular an die KWL. Es wird dann ein Kundenkonto für Sie eingerichtet und OTTO Office sendet Ihnen auf Wunsch einen Katalog und eine Kurzinformation über die Vereinbarung zu.

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